Bildungszeit

Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen. Der Anspruch beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.


Ausführliche Informationen dazu hier.

 

Alle Pädalogik-Präsenz-Kurse sind als Bildungszeit gemäß § 11 BiZeitG anerkannt.